Diese FAQs sind für alle GoCardless-Kunden mit Sitz im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) bestimmt.
1). Wird GoCardless nach dem Brexit weiterhin seine Dienstleistungen erbringen können?
Ja. GoCardless SAS ist jetzt der Anbieter für die „regulierten“ Elemente der GoCardless Dienstleistungen für EWR-Händler, wobei alle Händler auch weiterhin Verträge mit GoCardless Ltd haben werden. GoCardless SAS ist unsere Gesellschaft in Frankreich (SIREN: 834 422 180), die im EWR Zahlungsdienstleistungen für Händler erbringen darf. Das bedeutet, dass wir auch nach der Brexit-Übergangsphase und dem endgültigen Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der europäischen Zollunion weiterhin unsere Dienste für Händler in der EU anbieten.
2). Welche Änderungen haben wir am Vertrag und an der Vertragsstruktur vorgenommen?
In Vorbereitung auf den Brexit haben wir unsere Online-Nutzungsbedingungen und Zahlungsdienstleistungsvereinbarungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen von GoCardless SAS angepasst, um klarzustellen, dass die regulierten Dienstleistungen für Händler in Europa von GoCardless SAS erbracht werden, sobald wir die Händler darüber informieren. Die betroffenen Händler erhielten diese Benachrichtigung am 27. Januar 2020 per E-Mail, sodass diese Änderung am selben Tag in Kraft trat.
Welche Änderungen haben wir vorgenommen?
- Wir haben eine Tabelle mit länderspezifischen Begriffen hinzugefügt/aktualisiert, aus der hervorgeht, welche Gesellschaft regulierte Dienstleistungen für unsere Händler erbringt.
- Wir haben regulierte Bedingungen hinzugefügt, die einen Vertrag zwischen Händlern im EWR und GoCardless SAS als Anbieter von EWR-regulierten Dienstleistungen begründen.
- Alle nicht regulierten Elemente unserer Dienstleistungen werden weiterhin von GoCardless Ltd. erbracht.
Weitere Informationen zur Änderung unserer Online-Bedingungen im August 2019 zur Vorbereitung auf den Brexit erhalten Sie auf unserer Website.
3). Was kann ich tun, wenn ich mit den aktualisierten Vertragsbedingungen nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind und es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen handelt (wie in der GoCardless-Händlervereinbarung definiert), können Sie Ihre Vereinbarung mit uns fristlos kündigen.
Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um ein Kleinstunternehmen handelt und Sie über keinen anderen Vertrag mit uns verfügen, können Sie mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Wenn Sie mit uns eine Zahlungsservicevereinbarung abgeschlossen haben, lesen Sie bitte die Kündigungsbestimmungen, die Ihr Kündigungsrecht festlegen.
Sobald Ihr Vertrag endet, können wir natürlich keine Zahlungen mehr für Sie einziehen.
Wenn Sie Ihre Vereinbarung kündigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Wenn Sie keinen Kundenberater haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter help@gocardless.com, das Ihnen weiterhelfen kann.
4). Wird mein Service durch diese Änderung beeinträchtigt?
Nein – es wird keine negativen Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiträume für Händler, Partner und Zahler geben.
5). Kann ich weiterhin SEPA-Zahlungen für Benutzer in Großbritannien verarbeiten?
Ja – Großbritannien bleibt im geografischen Geltungsbereich des SEPA-Verfahrens. Es umfasst derzeit sieben Nicht-EU-Länder und -Gebiete: Norwegen, die Schweiz, Island und die europäischen souveränen Staaten Monaco, San Marino, Liechtenstein und Andorra (zur Klarstellung: Großbritannien wird nach dem Brexit als 8. Nicht-EU-Land Teil dieser Liste ).
Wenn Sie in Ländern außerhalb der Eurozone Zahlungen in Euro einziehen möchten, müssen Sie das über benutzerdefinierte Zahlungsseiten tun. Mit dieser Funktion können Sie eigene Online-Zahlungsseiten erstellen. Beachten Sie aber bitte, dass es sich hierbei um eine Pro-Funktion handelt, die nur unseren Nutzern mit Pro- oder Custom-Preisplänen zur Verfügung stehen.
6). Wird sich die Gläubiger-Identifikationsnummer (GID) ändern?
Bei einer GID handelt es sich um eine eindeutige Referenz, die jeden SEPA-Lastschrifturheber identifiziert. Die Struktur der GID wurde SEPA-weit vereinheitlicht. Die Nummer besteht aus dem jeweiligen Ursprungs-ISO-Ländercode, einer Prüfziffer mit 2 Zeichen, der Geschäftsbereichskennung und einem länderspezifischen Teil, der als nationales Kennzeichen bezeichnet wird. Die Länge kann variieren, darf jedoch 28 Zeichen nicht überschreiten. Die Länge und das Format der GID unterscheiden sich daher von Land zu Land.
GoCardless wird über Barclays Deutschland weiterhin von Großbritannien ausgestellte vorhandene GIDs verwenden. Sie müssen weder Dokumente ausfüllen noch eine Genehmigung einholen, um weiterhin die vorhandenen GIDs zu verwenden. Neue Händler, die SEPA verwenden, erhalten neue GIDs über Barclays Deutschland. Es ist noch nicht möglich, dass neue Händler vorhandene GIDs mitnehmen, wenn sie zu GoCardless wechseln.
7). Wie geht GoCardless mit den Auswirkungen des Brexit auf die DSGVO um?
Der Datenschutz im Vereinigten Königreich wird durch den Data Protection Act geregelt, der weiterhin in vollem Umfang in Kraft ist und im Wesentlichen die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Unabhängig davon wird GoCardless weiterhin ein globales Programm zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzrisikomanagements anwenden, das die Elemente und Prozesse enthält, die GoCardless und seine Händler benötigen, um die Einhaltung der hohen Standards der DSGVO nachzuweisen.
Eine wesentliche Auswirkung des Brexit betrifft die Fähigkeit von Unternehmen, Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich zu übertragen. Dieser Punkt wird derzeit noch verhandelt. Um Schwierigkeiten bei der Datenübertragung zuvorzukommen, haben wir unsere Aktivitäten nach dem Brexit neu strukturiert, damit wir unabhängig vom Ergebnis der aktuellen Verhandlungen weiterhin alle Gesetze erfüllen.
- Die regulierten Finanzdienstleistungen von GoCardless werden in der EU von unserer französischen Gesellschaft GoCardless SAS erbracht. Das bedeutet, dass die an GoCardless gesendeten Händlerdaten in der EU bleiben, direkt der DSGVO unterliegen und vom Brexit nicht betroffen sind.
- Anschließend erfolgt eine Übermittlung an unser britisches Unternehmen GoCardless Ltd, das die Daten zur Erbringung von Dienstleistungen erhält. Die Vereinbarungen zwischen GoCardless SAS und GoCardless Ltd umfassen DSGVO-konforme Standardvertragsklauseln für diese Übertragung.
- Alle weiteren Datenübertragungen unterliegen weiterhin unserer DSGVO-konformen Due-Diligence-Prüfung beim Anbieter-Onboarding und die Übertragungsmechanismen werden als Teil dieses Programms ebenfalls auf ihre DSGVO-Konformität geprüft und entsprechend umgesetzt.
8). Muss ich meine Kunden entsprechend informieren?
Für Zahler, die mit GoCardless bezahlen, sollte dies keine Auswirkungen haben. Wir werden Sie umgehend über Änderungen oder neue Anforderungen informieren, sobald uns diese bekannt werden.
9). Muss ich Zahlungen an eine andere GoCardless-Organisation leisten?
Seit dem 1. Februar 2020 müssen Händler, denen wir unsere Dienstleistungen normalerweise in Rechnung stellen, ihre Zahlungen an GoCardless SAS anstelle von GoCardless Ltd. leisten. Wenn GoCardless fällige Beträge mit seinem Produkt einzieht (d. h. per Lastschriftverfahren), wird das im Händler-Lastschriftmandat angegebene Bankkonto von GoCardless Ltd. zu GoCardless SAS geändert. Wenn Händler über GoCardless bezahlen, sind keine Maßnahmen erforderlich.
Die Händler, die über andere Zahlungsmethoden bezahlen, müssen die Zahlung an GoCardless SAS und nicht an GoCardless Ltd. leisten. Die aktualisierten Bankkontodaten stehen auf den Rechnungen und die Händler müssen dafür sorgen, dass Zahlungen in Zukunft an die richtige Gesellschaft gehen.