Diese Informationen sind für Unternehmen relevant, die die von GoCardless gehosteten Zahlungsseiten und/oder Benachrichtigungen verwenden. Wenn Sie eigene angepasste und genehmigte Versionen davon verwenden, ist dieser Artikel nicht für Sie relevant. Sie können ihn aber als Leitfaden für die Erstellung eigener Zahlungsseiten oder Benachrichtigungen verwenden.
Erteilung einer Einzugsermächtigung
Die von GoCardless gehostete Zahlungsseite
- Ihre Kunden erhalten eine Begrüßungs-E-Mail, in der sie darum gebeten werden, Ihnen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die E-Mail enthält einen Link zu der von GoCardless gehosteten Zahlungsseite.
(Sie können zu dieser Zahlungsseite eigene Elemente wie Ihr Logo hinzufügen. Gehen Sie dazu in Ihrem Konto zu den Markeneinstellungen)
- Auf dieser gehosteten Zahlungsseite geben Ihre Kunden ihre Zahlungsinformationen ein und ermächtigen Sie damit, fällige Zahlungen von ihrem Konto einzuziehen.
(Wenn eine Zahlung oder ein wiederkehrender Zahlungsplan mit der E-Mail verbunden ist, erscheinen die entsprechenden Einzelheiten oben auf dem Formular.).
- Als Letztes werden Ihre Kunden gebeten, ihren Namen und ihre Bankkontodaten auf der nächsten Seite zu bestätigen.
Zahlungsbenachrichtigungen
Kunden (Zahler) müssen vor jeder einzelnen fälligen Zahlung und vor dem Startdatum eines Dauerauftrags immer eine Vorabankündigung erhalten.
Sonstige Benachrichtigungen
Neben Vorabankündigungen für Zahlungen erhalten Zahler ebenfalls in diesen Fällen eine Benachrichtigung:
a). Wenn eine Zahlung fehlgeschlagen ist;
b). Wenn eine Zahlung storniert wurde;
c). Wenn ihr Dauerauftrag gekündigt wurde oder abläuft (siehe unten);
d). Wenn sich der Status ihres Lastschriftmandats ändert, z. B. wenn es storniert wird (siehe unten).