Gemäß den Vorschriften Ihres Lastschriftschemas müssen Sie Ihre Kunden über den bevorstehenden Anbieterwechsel informieren. Wir stellen Ihnen eine Benachrichtigungsvorlage zur Verfügung, die alle erforderlichen Informationen enthält.
Wir raten Ihnen, Ihre Kunden über ihren gewohnten Kommunikationskanal zu benachrichtigen (z. B. Newsletter, E-Mail, Postweg usw.), um den Empfang sicherzustellen.
Für jedes Land oder jede Region gelten eigene Benachrichtigungsvorschriften, sowohl in Bezug auf die enthaltenen Informationen als auch auf den Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Benachrichtigung erhalten muss. Weitere Informationen finden Sie in der nachstehenden Tabelle.
Standort des Bankkontos des Kunden | Kündigungsfrist |
Australien (BECS) | Entsprechend der Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Servicevereinbarungen (normalerweise 14 Tage) vor dem Datum der Bulk-Änderung |
Kanada (PAD) | Mindestens 10 Bankgeschäftstage vor der geplanten Bulk-Änderung |
Dänemark (Betalingsservice) | Spätestens 6 Bankgeschäftstage vor Beginn des Monats, ab dem Sie die Zahlungen Ihrer Kunden über GoCardless einziehen möchten |
Eurozone (SEPA) | Benachrichtigung der Kunden nach Abschluss der Bulk-Änderung |
Neuseeland (BECS NZ) | Mindestens 2 Bankgeschäftstage vor der geplanten Bulk-Änderung |
Schweden (Bankeinzug (autogiro)) | Mindestens 30 Bankgeschäftstage vor der geplanten Bulk-Änderung |
Vereinigtes Königreich (Bacs) | 2-3 Wochen vor der Bulk-Änderung (von GoCardless empfohlen) |
USA (ACH) | - Eine Änderung des Abbuchungsbetrags muss mindestens 10 Bankgeschäftstage vor dem nächsten Einzug mitgeteilt werden. - Eine Änderung des Abbuchungsdatums muss mindestens 7 Bankgeschäftstage vor der nächsten Abbuchung mitgeteilt werden. |