Die für die Aufsicht über das Autogiro-Lastschriftschema verantwortliche Organisation Bankgirot definiert drei Arten von Online-Lastschriftmandaten. (Weitere Details finden Sie hier in unserem Leitfaden für Autogiro-Lastschriftmandate.
GoCardless verwendet Lastschriftmandate über ein e-Mandatsformular (im Schwedischen „Medgivande via elektroniskt medgivandeformulär“). Dieser praktische Leitfaden erklärt, wie Sie die Compliance-Anforderungen beim Erstellen dieses elektronischen Dokuments erfüllen und Autogiro-Bankeinzüge auf Ihrer Website anbieten können.
Hinweis: Benutzerdefinierte Zahlungsseiten müssen von GoCardless genehmigt werden, bevor sie implementiert werden können.
Benutzerdefinierte Zahlungsseiten erstellen
Befolgen Sie fünf Schritte, um die Regeln des Autogiro Lastschriftschemas und die Prozesse von GoCardless einzuhalten.
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Pflichtanforderungen
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Empfohlenen Funktionen
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Zusätzliche Schritte für Partner
Nachfolgend finden Sie die Schritte zum Erstellen Ihrer benutzerdefinierten Zahlungsseiten.
1. Hosten Sie Ihre Zahlungsseiten mit HTTPS
Um zu gewährleisten, dass die Daten der Zahler sicher übertragen werden, muss Ihre Website so konfiguriert sein, dass sie nur sichere (SSL) Verbindungen akzeptiert.
2. Seite zur Eingabe von Daten
Das ist die Anmeldeseite für Ihr Produkt/Ihre Dienstleistungen, auf der die für die Einrichtung des Autogiro-Lastschriftverfahrens erforderlichen Daten des Zahlers erfasst werden.
Sie müssen den Namen des Zahlers, seine Unternehmens-/Persönliche Identifikationsnummer sowie seine Bankdaten erfassen sowie „GoCardless regulatorische Fußzeile und Datenschutzhinweis“ anzeigen.
Name |
Der Name muss sowohl den Vornamen als auch den Nachnamen enthalten. Der Name des Kontoinhabers kann vom Namen des Zahlers abweichen (z. B. bei einer B2B-Transaktion). Sie können jedoch eine verkettete Zeichenfolge aus Vorn- und Nachnamen vorschlagen. |
Persönliche Identifikationsnummer oder Unternehmensnummer |
Von Einzelpersonen muss die schwedische Unternehmens-/Persönliche Identifikationsnummer erfasst werden (die personnummer oder samordningsnummer für Personen, die nicht in Schweden gemeldet sind). Für Unternehmen muss die schwedische Firmennummer (organisationsnummer) erfasst werden. |
Bankkontodaten |
Bankleitzahl (clearingnummer) und Kontonummer (kontonummer). Für Bankeinzug (autogiro) in Schweden sind lokale Bankkontodaten erforderlich. Für eine IBAN kann kein Autogiro-Lastschriftmandat eingereicht werden. |
E-Mail-Adresse (Optional) |
Gegebenenfalls sollten Sie auch die E-Mail-Adresse des Kunden erfassen, da Sie ihn benachrichtigen müssen, bevor Sie eine Zahlung per Autogiro einziehen können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu Zahlungen per Bankeinzug (autogiro) . |
Fußzeile der Seite, um die Zahler darüber zu informieren, wie der Service von GoCardless erbracht wird, und über die Datenverantwortliche informieren, die Funktionen für Ihre Website bereitstellen. |
Der Text sollte lauten "Zahlungen werden sicher von GoCardless verarbeitet. GoCardless SAS, 7 rue de Madrid, 75008. Paris, Frankreich. GoCardless SAS (Unternehmensregisternummer 834 422 180, R.C.S. PARIS), Stammkapital 6.000.000 EUR, ist von der ACPR (französische Finanzaufsichtsbehörde) mit dem Bank Code (CIB) 17118 für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zugelassen. GoCardless verwendet personenbezogene Daten wie in den Datenschutzbestimmungen beschrieben. |
Die Fußzeile ist vorgeschrieben, da der darin enthaltene Hinweis nötig ist, um regulatorische Anforderungen und das Datenschutzgesetz einzuhalten. ist vorgeschrieben, da diese Information die Einhaltung des Datenschutzrechts gewährleistet. Wir als GoCardless, unsere Händler und unsere Partner verstoßen möglicherweise gegen dieses Gesetz, falls wir diesen Hinweis nicht anzeigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn die Einbindung technisch nicht möglich ist, müssen Sie im Datenschutzhinweis auf Ihrer Website zumindest den folgenden Verweis auf GoCardless aufnehmen:
Wir verwenden GoCardless zur Abwicklung Ihrer Lastschriftzahlungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Zahlungen, personenbezogenen Daten durch GoCardless und Ihrer Datenschutzrechte, einschließlich Ihres Widerspruchsrechts, finden Sie auf gocardless.com/legal/privacy/.
3. Zusammenfassungs- und Bestätigungsseite
Auf dieser Seite können die Zahler ihre Angaben noch einmal ansehen und überprüfen, bevor sie sie übermitteln.
Geben Sie Namen, Adresse, Unternehmensnummer und Logo Ihres Unternehmens zusammen mit einem Textausschnitt an. Gemäß dem Lastschriftschema dürfen Händler auf Wunsch stattdessen das Bankgirot-Logo anzeigen.
Vor der Übermittlung des Formulars müssen Sie noch einmal eine Bestätigung der Kundengenehmigung anzeigen, eine Kopie des Lastschriftmandats bereitstellen und die Bedingungen und Vorschriften des Lastschriftschemas (Autogiro) zur Verfügung stellen.
Die Formatierung des Lastschriftmandats liegt in Ihrem Ermessen, die folgenden Angaben müssen jedoch enthalten sein:
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Die Daten des Kunden: Name, Unternehmens-/Ausweisnummer und Kontodaten wie oben beschrieben
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Zahlungsdienstleister des Kunden (seine Bank)
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Ihre Unternehmensdaten wie oben beschrieben
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Das Erstellungsdatum des Lastschriftmandats
Bankgirot stellt den Pflichttext bereit, der im Lastschriftmandat wörtlich enthalten sein muss. Der Pflichttext ist auf Englisch und Schwedisch verfügbar.
Sobald ein Kunde das elektronische Lastschriftmandat bestätigt hat, müssen Sie einen Zeitstempel der Transaktion erstellen. Sie sollten auch die IP-Adresse oder ein Protokoll der Transaktion speichern.
4. GoCardless-Seite zur Genehmigung von Zahlungen
Ihr Kundenbetreuer unterstützt Sie bei der Implementierung der Compliance-Richtlinien von Bankeinzug (autogiro).
Zusätzliche Schritte für Partner
Zusammenfassungs- und Bestätigungsseite
Sie müssen entweder den obigen Hinweis „Zahlungen per GoCardless“ auf Ihren Zahlungsseiten hinzufügen oder es dem Händler zumindest ermöglichen, in der Dateneingabephase einen Link auf seinen eigenen Datenschutzhinweis bereitzustellen.