In Neuseeland werden Rücklastschriften als Rücknahmen bezeichnet und können sich auf einzelne und mehrere Zahlungen beziehen.
Kunden können auch Beschwerde einlegen, die für die Lastschrifteinzugsermächtigungen selbst gelten und somit alle Zahlungen umfassen, die standardmäßig über sie veranlasst werden.
Der Kundenprozess
Der allgemeine Rückforderungsprozess läuft wie folgt ab:
1. Der Kunde wendet sich an seine Bank, um eine Transaktion zurückzunehmen.
Dies muss schriftlich erfolgen, entweder in der Bank-Zweigstelle des Kunden oder, falls vorhanden, über ein von der Bank zur Verfügung gestelltes Online-Formular.
2. Der Kunde füllt ein Formular aus (häufig in gedruckter Form, kann aber auch ein Online-Formular sein) und gibt alle Daten zur Transaktion und den Grund für die Rücknahme-Anforderung an.
3. Die Anforderung wird von der Bank geprüft. Bei Annahme werden die Gelder an die Bank des Kunden überwiesen und von GoCardless abgezogen.
Dies erscheint als negativer Betrag auf dem entsprechenden GoCardless-Konto des Händlers und wird mit nachfolgenden eingezogenen Zahlungen aufgerechnet.
Zeitliche Beschränkung der Rücknahmen und Streitfälle
Im Rahmen von BECS NZ können Lastschriftzahlungen bis zu 120 Tage nach dem Belastungsdatum zurückgenommen werden.
Nach diesem Zeitraum von 120 Tagen können nur Lastschrifteinzugsermächtigungen angefochten werden. Auf diese Weise wird gegen die Lastschriftanweisung/-vollmacht selbst effizient Einspruch erhoben, und es werden alle über diese Einzugsermächtigung eingezogenen Zahlungen abgedeckt.