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BECS NZ-Rücknahme (Rücklastschrift)- und Streitfallprozess

Das Rückforderungs-/Erstattungsverfahren schützt die Kunden vor der Abbuchung nicht autorisierter Zahlungen von ihrem Konto.

Hinweis: Eine Rücklastschrift/Rückforderung durch Kunden wird im Becs-Lastschriftschema (NZ) auch als Stornierung bezeichnet.

Eine Rückforderung kann unter den folgenden Bedingungen getätigt werden:

  1. Wenn ein Kunde eine oder mehrere Zahlungen reklamieren möchte.

  2. Ein Kunde ficht alle im Rahmen der Einzugsermächtigung eingezogenen Zahlungen an.

So können Kunden ihr Geld zurückfordern:

In beiden Fällen müssen die Kunden sich an ihre Bank wenden, um die Zahlungen bzw. die Einzugsermächtigung anzufechten. Sie müssen dann ein Formular auszufüllen (häufig in Papierform, manchmal aber auch online), in dem sie weitere Angaben zu ihrer Forderung machen. Die Forderung wird dann von der Bank geprüft. Wenn sie der Forderung stattgibt, werden die Gelder auf das Bankkonto des Kunden zurückgebucht.

Zeitgrenze für Rückforderungen:

Zahlungen können bis zu 120 Tage nach dem Abbuchungsdatum storniert werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nur noch die Einzugsermächtigung und damit alle darunter eingezogenen Zahlungen anfechten.

Leitfaden

Kundenschutz im Becs NZ Lastschriftverfahren

Kundenschutz im Lastschriftverfahren

Je nachdem, was der Kunde anfechten möchte, gibt es zwei verschiedene Verfahren.

Wenn ein Kunde die Abbuchung von Geldern von seinem Bankkonto anfechten möchte, wird dies als Rückbuchung bezeichnet. Ein Kunde kann einzelne oder mehrere Abbuchungen anfechten.

Wenn ein Kunde die Einzugsermächtigung anfechten möchte, kann er einen Widerspruch einlegen. Mit einem Widerspruch werden alle unter der Einzugsermächtigung getätigten Zahlungen angefochten. 

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GoCardless SAS (Unternehmensregisternummer 834 422 180, R.C.S. PARIS), Stammkapital 6.000.000 EUR, ist von der ACPR (französische Finanzaufsichtsbehörde) mit dem Bank Code (CIB) 17118 für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zugelassen.





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