Terminpläne
Wenn Sie eine Zahlung für einen Kunden mit einer aktiven Einzugsermächtigung erstellen, dauert es 2 Bankgeschäftstage, bis das Konto des Kunden belastet wird.
Sobald der Betrag abgebucht wurde, dauert es weitere 4 Bankgeschäftstage, bis die Gelder an Sie ausgezahlt werden und bei Ihrer Bank eingehen.
Erstellungsfrist |
D-2, 17 Uhr (NZST) |
Abbuchungstag (D) |
Tag 0 |
Zahlungseingang |
D+4 |
Internationale Zahlungen
Wenn Sie internationale Zahlungen mit Devisen einziehen, kann es 2-4 Bankgeschäftstage länger dauern, bis Sie Ihre Auszahlung erhalten.
Wie oben dargelegt, wird eine Zahlung 2 Bankgeschäftstage nach der Erstellung (die in diesem Fall am 9. des Monats erfolgt) zur weiteren Bearbeitung an die Bank übermittelt. Die Zahlung wird dann am selben Tag, an dem sie übermittelt wurde vom Kunden eingezogen (bzw. drei Bankgeschäftstage nach der Erstellung).
Der Betrag geht dann 4 Bankgeschäftstage später (bzw. 6 Tage nach der Erstellung) auf Ihrem Bankkonto ein.
Die Termine basieren darauf, dass die Zahlungen so schnell wie möglich eingezogen werden. Wenn eine Zahlung im Voraus erstellt wird, z.B. mit einem bestimmten Abbuchungsdatum, dann wird die Zahlung automatisch am Abbuchungsdatum eingereicht.
Hinweis: „Erstellt“ bezieht sich auf die Erstellungsfrist - den letzten Tag, an dem eine Zahlung erstellt werden kann (17.00 Uhr), damit sie am Belastungstag im oben stehenden Beispielkalender vom Kunden eingezogen wird.
Bitte beachten Sie: BECS NZ -Zahlungsautorisierungen werden erst eingerichtet, wenn die erste Zahlung verarbeitet wird. Die Autorisierung wird mit der ersten Zahlung eingereicht.
FAQs
Wann erhalte ich die Zahlung?
Ungefähr 6 Bankgeschäftstage nach Erstellung der Zahlung.
Was passiert, wenn ich die Erstellungsfrist an einem Tag verpasse?
Der Zahlungsvorgang beginnt am nächsten Bankgeschäftstag.
Was passiert, wenn in meinem Land/im Land der Abbuchung ein nationaler Feiertag ist?
Zahlungen werden an nationalen Feiertagen nicht bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt dann am nächsten Bankgeschäftstag. Auszahlungen, die an einem nationalen Feiertag fällig sind, werden auf den nächsten Bankgeschäftstag verschoben.