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Benutzerdefinierte BECS NZ-Lastschriftstornierungen

Es gibt 3 Möglichkeiten für Kunden, eine BECS NZ-Lastschrift zu stornieren:

  • Über den Händler, an den sie bezahlen 

  • Über GoCardless

Bei den beiden oben genannten Optionen wird die Stornierung direkt im GoCardless-System durchgeführt.

  • Der Kunde kündigt das Lastschriftmandat, indem er sich direkt an seine Bank wendet - von dieser Methode raten wir jedoch ab.

In diesem Fall kündigt die Bank des Kunden alle Einzugsermächtigungen für den Autorisierungscode des entsprechenden Händlers. Wenn der Kunde mehrere Einzugsermächtigungen für einen Händler eingerichtet hat, werden alle gekündigt.

Ein Kunde kann ein neues Genehmigungsformular für denselben Autorisierungscode und damit für denselben Händler einrichten, muss es seiner Bank jedoch in Papierform vorlegen. Außerdem können frühestens 10 Bankgeschäftstage nach der Einrichtung der neuen Einzugsermächtigung Gelder abgebucht werden.

Wir empfehlen dringend, dass Ihr Kunde seine Einzugsermächtigung über eine der beiden ersten Möglichkeiten kündigt, und nicht über seine Bank.

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GoCardless SAS, 7 rue de Madrid, 75008. Paris, Frankreich


GoCardless SAS (Unternehmensregisternummer 834 422 180, R.C.S. PARIS), Stammkapital 6.000.000 EUR, ist von der ACPR (französische Finanzaufsichtsbehörde) mit dem Bank Code (CIB) 17118 für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zugelassen.





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