Lastschriftstornierungen funktionieren in Neuseeland etwas anders als bei anderen von uns angebotenen Lastschriftschemen. Je nachdem, wie die Stornierung durchgeführt wird, kann sie zu einem unbeabsichtigten Ergebnis führen. Daher ist es wichtig, sich im Voraus zu informieren , damit Sie Ihre Kunden bei Bedarf optimal beraten können.
Kunden können ihr Lastschriftverfahren auf drei verschiedene Arten stornieren:
- Direkt bei der Bank
- Beantragung einer Stornierung bei dem Händler, der die Zahlungen erhält
- Beantragung einer Stornierung direkt bei GoCardless
Bei Beantragung der Stornierung entweder beim Händler, der die Zahlungen erhält, oder bei GoCardless wird die Stornierung des Lastschriftverfahrens des Kunden innerhalb des GoCardless-Systems durchgeführt.
Storniert der Kunde hingegen das Verfahren direkt bei seiner Bank, storniert die Bank alle Lastschriftverfahren, die anhand des Autorisierungscodes des Händlers eingerichtet wurden.
Wenn der Kunde dann also innerhalb von neun Monaten nach diesem Vorgang ein neues Lastschriftverfahren anhand des gleichen Autorisierungscodes einrichten möchte, ist er verpflichtet, seiner Bank ein Genehmigungsformular in Papierform zur Verfügung zu stellen und kann nicht erst zehn Bankgeschäftstage nach der Einrichtung des neuen Lastschriftverfahrens belastet werden.
Daher sollten Kunden, die über BECS NZ bezahlen, die Stornierung ihres Lastschriftverfahrens direkt bei dem Unternehmen/Händler, das/der die Zahlungen erhält, oder direkt bei GoCardless beantragen.