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BECS-Rückforderungsprozess (Rücklastschrift)

Das Verfahren für Rückforderungen/Erstattungen schützt die Kunden vor der Abbuchung nicht autorisierter Zahlungen von ihrem Konto.

Hinweis: Eine Rücklastschrift/Rückforderung durch Kunden wird im Becs-Lastschriftschema (AU) auch als Widerspruch bezeichnet.

Eine Rückforderung kann unter den folgenden Bedingungen getätigt werden:

Wenn Kunden eine eingezogene Zahlung anfechten möchten.     

So können Kunden ihr Geld zurückfordern:

Die Kunden müssen sich an ihre Bank wenden, um die Transaktion anzufechten. Sie müssen dann ein Formular ausfüllen (häufig in Papierform, manchmal aber auch online), in dem sie weitere Angaben zu ihrer Forderung machen. Die Forderung wird dann von der Bank geprüft. Wenn sie ihr stattgibt, werden die Gelder auf das Bankkonto des Kunden zurückgebucht.

Die Bank informiert GoCardless dann über die Rücklastschrift.

Zeitliche Beschränkung für Rückforderungen:

Unter Becs AU können Zahlungen bis zu sieben Tage nach dem Belastungsdatum zurückgefordert werden.

Leitfaden

Kundenschutz und -forderungen im Becs AU Lastschriftverfahren

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GoCardless SAS (Unternehmensregisternummer 834 422 180, R.C.S. PARIS), Stammkapital 6.000.000 EUR, ist von der ACPR (französische Finanzaufsichtsbehörde) mit dem Bank Code (CIB) 17118 für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zugelassen.





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