Die für die Überwachung des SEPA-Lastschriftverfahrens verantwortliche Organisation, das European Payments Council, bestätigt in einem Erläuterungsschreiben, dass ein „Lastschriftmandat ein elektronisches Dokument darstellen kann“. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, dieses elektronische Dokument unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu erstellen und SEPA-Lastschriften auf Ihrer Website anzubieten.
Um vollständig konforme Zahlungsseiten für Ihre Kunden zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
- Hosten Sie Ihre Zahlungsseiten mit HTTPS
- Erfassen Sie Vornamen, Nachnamen, Namen des Kontoinhabers, Adresse und IBAN oder lokale Bankdaten
- Weisen Sie Ihre Kunden in der Fußzeile der Seite darauf hin, dass Zahlungen von GoCardless eingezogen werden.
- Zeigen Sie das ausgefüllte elektronische SEPA-Lastschriftmandat vor dem Absenden an
- Vereinbaren Sie einen Zeitplan für die Vorabankündigung
- Übermitteln Sie die eindeutige Mandatsreferenz an den Kunden
Die GoCardless-Zahlungsseiten werden in diesem Leitfaden als Beispiel verwendet. Sie können sie hier in ihrer Gesamtheit anzeigen.
1. Hosten Sie Ihre Zahlungsseiten mit HTTPS
Warum? Damit gewährleistet ist, dass Kundendaten sicher übertragen werden
Wie? Konfigurieren Sie Ihre Website so, dass nur sichere Verbindungen (SSL) akzeptiert werden
2. Erfassen Sie Vornamen, Nachnamen, Namen des Kontoinhabers, Adresse und IBAN oder lokale Bankdaten
Warum? Da dies die erforderlichen Mindestangaben zum Einrichten des SEPA-Lastschriftverfahrens sind
Wie? Erfassen Sie diese Daten auf einer Zahlungsseite
Der Name des Kontoinhabers kann vom Namen des Zahlungspflichtigen abweichen (z. B. für Transaktionen zwischen Unternehmen), Sie können jedoch eine verkettete Zeichenfolge aus Vornamen und Nachnamen vorschlagen.
Wenn lokale Daten erfasst werden, müssen diese zur Bestimmung der IBAN genutzt werden. Für grenzübergreifende Transaktionen muss zudem der BIC Ihrer Kunden erfasst oder abgeleitet werden (bis November 2016).
Sie sollten die vollständige Adresse erfassen, es ist aber auch möglich, nur den Ort oder die Postleitzahl zu erfassen.
Optional können Sie auch die E-Mail-Adresse oder Postanschrift Ihrer Kunden erfragen, an die Sie die erforderlichen Vorabankündigungen vor dem Einzug von Lastschriften senden können.
Einzug in SEPA-Ländern außerhalb des EWR?
Es gibt 5 SEPA-Länder außerhalb des EWR: Schweiz, Monaco, Mayotte, St Pierre, Miquelon. Wenn Ihr Unternehmen Geld aus diesen Ländern einzieht, müssen Sie die folgenden Informationen erfassen:
- Vollständige Anschrift des Zahlers mit Straßenname, Ort und Postleitzahl
- BIC-Code der Bank des Zahlers
3. Weisen Sie Ihre Kunden in der Fußzeile der Seite darauf hin, dass Zahlungen von GoCardless eingezogen werden.
Warum? Zur Einhaltung der Datenschutzgesetze müssen Sie Ihre Kunden über alle externen Datenverantwortlichen informieren, die Ihre Website betreiben.
Wie? Zu diesem Zweck können Sie folgenden Text in der Fußzeile Ihrer Seite anzeigen:
Zahlungen per GoCardless. Lesen Sie den Datenschutzhinweis von GoCardless
Ohne vorherige Benachrichtigung könnten wir beide die Gesetze verletzen. (Weitere Informationen finden Sie hier)
Wenn eine Benachrichtigung technisch nicht möglich ist, sollten Sie in Ihrem Datenschutzhinweis auf Ihrer Website zumindest einen Verweis auf GoCardless aufführen. Dieser Text sollte wie folgt lauten:
Wir verwenden GoCardless zur Abwicklung Ihrer Lastschriftzahlungen. Weitere Informationen zur Behandlung Ihrer persönlichen Daten und Datenschutzrechte, einschließlich Ihres Einspruchrechts, durch GoCardless finden Sie unter https://gocardless.com/de-de/rechtliches/datenschutz/
Als Partner von GoCardless müssen Sie entweder den obigen Hinweis „Zahlungen per“ auf Ihren Zahlungsseiten hinzufügen oder dem Händler zumindest die Möglichkeit geben, in der Dateneingabephase einen Link auf seinen Datenschutzhinweis bereitzustellen.
4. Zeigen Sie das ausgefüllte elektronische SEPA-Lastschriftmandat vor dem Absenden an
Warum? Damit Ihre Kunden ihre Zustimmung zum Lastschriftmandat bestätigen
Wie? Zeigen Sie Ihren Kunden das konforme elektronische Lastschriftmandat an, bevor das Formular abgesendet wird
Das elektronische Lastschriftmandat muss angezeigt werden, damit Ihre Kunden es bestätigen können. Das Format des Lastschriftmandats können Sie frei wählen, die folgenden Felder müssen jedoch enthalten sein:
- Titel: „SEPA-Lastschriftmandat“
- Ihre Daten als Gläubiger: Gläubiger-Identifikationsnummer, Name, Adresse
- Die Kundendaten: Name des Kontoinhabers, Adresse, IBAN
- SEPA-Daten: Platzhalter für die eindeutige Mandatsreferenz (muss nach der SEPA-Bestätigungsreferenz generiert werden), Datum der Unterzeichnung
Der folgende Gesetzestext muss ebenfalls im Lastschriftmandat enthalten sein und darf nicht verändert werden (außer zur Eingabe des Gläubigernamens):
„Ich ermächtige (A) (Name des Zahlungsempfängers), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Meine Rechte zu dem obigen Mandat sind in einem Merkblatt enthalten, das ich von meinem Kreditinstitut erhalten kann.“
Eine konforme Bestätigungsseite für das elektronische Lastschriftmandat finden Sie unten:
Sobald Ihr Kunde dem elektronischen Lastschriftmandat zugestimmt hat, sollten Sie Uhrzeit und Datum der Transaktion sowie die IP-Adresse oder ein Transaktionsprotokoll speichern.
Wenn Ihre Seite auf Deutsch angezeigt wird, können Sie es als Standardsprache speichern. Wenn Sie sie in eine andere Sprache übersetzen möchten, müssen Sie die offiziellen Übersetzungen in europäische Sprachen von der Webseite des European Payments Council verwenden.
5. Vereinbaren Sie einen Zeitplan für die Vorabankündigung
Warum? Definieren Sie den Zeitplan, der zum Senden einer Vorabankündigung an den Kunden vor anstehenden Buchungen erforderlich ist
Wie? Geben Sie diese Information auf der Lastschriftmandatsseite unten ein
Vorankündigungen dienen dazu, dass Ihre Kunden über anstehende Lastschriften informiert werden und so gewährleisten können, dass ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist. Sie können den Zeitpunkt der Vorabankündigung mit Ihren Kunden vereinbaren, dieser darf jedoch höchstens 14 Tage vor dem Buchungsdatum liegen. Wir empfehlen, Vorabankündigungen drei Tage im Voraus zu versenden.
Sie können beispielsweise folgende Information auf der Bestätigungsseite anzeigen: „Durch Bestätigen akzeptieren Sie, X Kalendertage vor der Belastung Ihres Kontos darüber informiert zu werden.“
6. Übermitteln Sie die eindeutige Mandatsreferenz an Ihre Kunden
Warum? Diese Referenznummer wird stets auf dem Kontoauszug Ihrer Kunden angezeigt, damit sie die Buchung zuordnen können.
Wie? Option 1: Auf der Seite zur Bestätigung der Zahlung:
Wir empfehlen, einen Link zum Herunterladen der PDF-Version des Lastschriftmandats in der Sprache des Kunden bereitzustellen.
Wie? Option 2: In der Bestätigungsmail:
Wir empfehlen, die folgenden Angaben Ihrer Bestätigungsmail hinzuzufügen:
- Ihre Kontaktdaten
- Eine Kopie des Lastschriftmandats im PDF-Format oder einen Link zum Herunterladen des Lastschriftmandats im PDF-Format
GoCardless ist ein Ende-zu-Ende-Anbieter für SEPA-Lastschriften, der die SEPA Compliance vollständig in Ihrem Namen behandeln oder Sie durch Ihre eigene benutzerdefinierte Implementierung führen kann.SEPA-Lastschriften und GoCardless
GoCardless verfügt über standardmäßige Zahlungsseiten , auf die Folgendes zutrifft:
- entsprechen den Schemaregeln
- ermöglichen Kunden die Eingabe lokaler Daten anstatt der IBAN
- übersetzt in verschiedene Sprachen (die Sprache Ihres Kunden wird automatisch erkannt)
- kann mit Ihrem Unternehmensnamen und Logo angepasst werden
Wenn Sie alternativ eigene Zahlungsseiten entwerfen und hosten möchten, können Sie hierzu die GoCardless Pro-API nutzen. Ihr Kundenbetreuer unterstützt Sie bei der Implementierung der SEPA-Compliance-Richtlinien.