GoCardless möchte Ihnen erstklassigen Service bieten. Wir nehmen Beschwerden ernst und freuen uns über jedes Feedback, das wir zu unseren Services erhalten. Wenn Sie mit unserem Service unzufrieden sind oder der Ansicht sind, dass etwas besser laufen könnte, können Sie über das im Anschluss beschriebene Beschwerdeverfahren eine Beschwerde einlegen.
Wie lege ich eine Beschwerde ein?
Bitte senden Sie Beschwerden per E-Mail an: complaints@gocardless.com
Beschwerden können auch per Post gesendet werden an:
Complaints Team
GoCardless Ltd
65 Goswell Road
London
EC1V 7EN, Großbritannien
Wenn die Beschwerde bei unserem zuständigen Team eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Eingangsbestätigung.
Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich und geben Sie alle eventuellen vorherigen Korrespondenzen zu dieser Beschwerde an. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.
Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Beschwerde bei uns eine Eingangsbestätigung.
- Unser Bearbeitungsteam beginnt sofort mit der Untersuchung und hält Sie alle fünf Geschäftstage über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
- Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Beschwerdeeingang abzuschließen.
Kann ich eine Beschwerde beim Financial Ombudsman Service einlegen?
Der Financial Ombudsman Service wurde vom britischen Parlament eingerichtet, um Streitigkeiten zwischen Finanzinstituten und ihren Kunden beizulegen. Richtlinien über die Zuständigkeit des Financial Ombudsman Service finden Sie hier.
Nur bestimmte Kunden können eine Beschwerde beim Financial Ombudsman Service einlegen. Im Falle von GoCardless bedeutet dies, dass nur Unternehmen, die über GoCardless Zahlungen von Endkunden einziehen („Händler“), berechtigt sind, Beschwerde beim Financial Ombudsman Service einzulegen.
Wenn von Ihrem Bankkonto eine Zahlung von einem Händler über GoCardless eingezogen wurde, können Sie keine Beschwerde beim Financial Ombudsman Service einlegen. Wenn Sie eine Beschwerde über den Zahlungsdienst einreichen möchten, sollten Sie sich direkt an den Zahlungsdienstanbieter wenden (im Normalfall Ihre Bank).
Wenn Sie Zahlungen über GoCardless einziehen, können Sie eine Beschwerde beim Financial Ombudsman Service einlegen, sofern Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Beschwerde als Privatperson, Kleinst- oder Kleinunternehmen handeln.
Ein Kleinunternehmen wird von der FCA als Unternehmen definiert, wenn ein Jahresumsatz von weniger als £ 6,5 Millionen vorliegt und weniger als 50 Personen beschäftigt sind oder wenn das Unternehmen eine Bilanzsumme von weniger als £ 5 Millionen aufweist.
Ein Kleinstunternehmen wird von der Finanzaufsichtsbehörde FCA als Unternehmen definiert, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz nicht über 2 Mio. Euro liegt.
Weitere Informationen darüber, wer berechtigt ist, beim Financial Ombudsman Service eine Beschwerde einzulegen, finden Sie hier.
Wie lege ich eine Beschwerde beim Financial Ombudsman Service ein?
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden und darüber hinaus berechtigt sind, können Sie Ihre Beschwerde kostenlos an den Financial Ombudsman Service senden. Sie müssen dies jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Antwort von GoCardless tun.
Wenn Sie die Beschwerde nicht rechtzeitig einsenden, hat der Ombudsman keine Genehmigung von uns, Ihre Beschwerde zu bearbeiten und kann das dann nur eingeschränkt tun (beispielsweise, wenn der Ombudsman der Meinung ist, dass die Verzögerung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt ist.
Weitere Informationen zum Financial Ombudsman Service finden Sie hier.